Namensrecht Doppelnamen, Namensrecht Babynamen -
Mädchennamen, Jungennamen, Vornamen
Namensrecht Neugeborene in Deutschland
Nach der Geburt eines Kindes wird dessen Vorname von den Eltern
bestimmt.
In Deutschland gibt es bestimmte Richtlinien für die Namensgebung:
Der Vorname...
... muss als solcher erkennbar sein.
... muss eindeutig männlich oder weiblich sein.
... darf dem Kindeswohl nicht schaden.
... darf kein Orts-, Familien- oder Markenname sein.
... muss innerhalb eines Monats nach der Geburt festgelegt
werden.
... kann nicht rechtlich geschützt werden
Eine Person kann mehrere Vornamen, muss aber mindestens
einen Vornamen besitzen. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes
dürfen einem Neugeborenen maximal fünf Vornamen
gegeben werden.
Bei Verwendung mehrerer Vornamen wird der Vorname, mit
dem die Person gerufen wird, als Rufname
bezeichnet.
Die Reihenfolge der Vornamen stellt keine Rangfolge
dar.
Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung steht es
in Deutschland dem Namensträger frei, zwischen
seinen standesamtlich eingetragenen Namen zu wählen.
Ein Rufname ist also nicht unveränderlich
festgelegt.
In Deutschland besteht in Ausnahmefällen die Möglichkeit,
seinen Vornamen im Nachhinein ändern zu lassen.
Dies fällt in den Zuständigkeitsbereich der
Namenänderungsbehörde, die entweder beim Standesamt,
der Kreisverwaltung oder beim Ordnungsamt angesiedelt
ist.
Damit der Vorname geändert werden kann, müssen
bestimmte Kriterien erfüllt sein. Zum Beispiel
können ausländische Vornamen nach der Einbürgerung
eingedeutscht werden. Außerdem gibt es die Möglichkeit,
den Vornamen ändern zu lassen, wenn jemand schon
immer anders genannt wurde und sich mit seinem exotischen
Vornamen nicht abfinden kann.
Quelle: Wikipedia, die freie Enzyklopädie