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Namensrecht Doppelnamen, Namensrecht Babynamen -
Mädchennamen, Jungennamen, Vornamen


Namensrecht Neugeborene in Deutschland
Namensrecht Doppelnamen, Namensrecht Babynamen

Nach der Geburt eines Kindes wird dessen Vorname von den Eltern bestimmt.



In Deutschland gibt es bestimmte Richtlinien für die Namensgebung:

Der Vorname...

... muss als solcher erkennbar sein.
... muss eindeutig männlich oder weiblich sein.
... darf dem Kindeswohl nicht schaden.
... darf kein Orts-, Familien- oder Markenname sein.
... muss innerhalb eines Monats nach der Geburt festgelegt werden.
... kann nicht rechtlich geschützt werden

Eine Person kann mehrere Vornamen, muss aber mindestens einen Vornamen besitzen. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes dürfen einem Neugeborenen maximal fünf Vornamen gegeben werden.

Bei Verwendung mehrerer Vornamen wird der Vorname, mit dem die Person gerufen wird, als Rufname bezeichnet.

Die Reihenfolge der Vornamen stellt keine Rangfolge dar.
Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung steht es in Deutschland dem Namensträger frei, zwischen seinen standesamtlich eingetragenen Namen zu wählen. Ein Rufname ist also nicht unveränderlich festgelegt.

In Deutschland besteht in Ausnahmefällen die Möglichkeit, seinen Vornamen im Nachhinein ändern zu lassen. Dies fällt in den Zuständigkeitsbereich der Namenänderungsbehörde, die entweder beim Standesamt, der Kreisverwaltung oder beim Ordnungsamt angesiedelt ist.

Damit der Vorname geändert werden kann, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein. Zum Beispiel können ausländische Vornamen nach der Einbürgerung eingedeutscht werden. Außerdem gibt es die Möglichkeit, den Vornamen ändern zu lassen, wenn jemand schon immer anders genannt wurde und sich mit seinem exotischen Vornamen nicht abfinden kann.

Quelle: Wikipedia, die freie Enzyklopädie

Namensrecht Vornamen
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